Globus

Willkommen bei der AGENet

Dienstleistung

Die Arbeitsgemeinschaft Energy Network − kurz AGENet

ist eine Unternehmensgruppe der

Die AGENet erbringt unabhängige Dienstleistungen im Bereich der Energieberatung. Sie bedient sich aus einem Netzwerk von Fachleuten wie Architekten und Ingenieuren aus dem Bereich Bau- und Versorgungstechnik mit spezieller Zusatzausbildung. Alle sind als kompetente Energieberater bei der KfW gelistet und zugelassen.

Die Berufsbezeichnung Energieberater ist derzeit noch ungeschützt. Zahlreiche Unternehmen der Sanitär- und Heizungsbranche, der Energieversorgungsunternehmen, solche die Produkte oder Leistungen der Gebäudesanierungen anbieten, haben stets ein wirtschaftliches Eigeninteresse und sind deshalb nicht, oder nur bedingt förderungswürdig. Der neutrale Energieberater bietet keine Bauleistungen an und ist nicht bei einem Bauleistungsungsanbieter beschäftigt.

Unsere Berater sind neutral, unabhängig von wirtschaftlichen Interessen einzelner Anbieter oder Hersteller. Unabhängige Berater beraten stets mit dem Ziel optimale, ökonomisch und ökologisch sinnvolle, ganzheitliche Entscheidungen herbeizuführen.

Die AGENet empfiehlt und vermittelt Ihnen den Energiefachberater, der spezifisch für Ihr Unternehmen geeignet ist. Unsere Empfehlungen basieren auf gelistete Berater bei den Institutionen:

Damit ist gewährleistet, dass beantragte Förderungsmöglichkeiten auch in Anspruch genommen werden können.

F a z i t

Man muss nicht die Gabe der Prophetie besitzen, um vorherzusagen, dass die Kosten für herkömmliche Energieerzeugung explodieren werden. Allein der derzeitig ständig längere Griff der sogenannten Schwellenländer wie China und Indien nach den verbleibenden Erdölreserven, lässt keine Prognose mehr zu.

Bei der derzeitigen Wirtschaftslage in unserem Land, ist nicht zu erwarten, dass die Fördertöpfe unbegrenzt zu Verfügung stehen. Wollen Sie immer noch abwarten ?

Förderprogramme

Sonderfonds Energieeffizienz in KMU

Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienspotentialen in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Förderprogramme dienen der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Einsparmöglichkeiten und sollen einen Anreiz zur Umsetzung einer besseren Energiebilanz geben.

Hauptbestandteile des Sonderfonds bilden die Komponenten Energieeffiziensberatung und Investitionskredite für Energiesparmaßnahmen.

Energieverschwender finden

Nicht nur die Menge des Energieaufwandes zur Erzeugung von Kraft, Wärme oder Kälte ist entscheidend, sondern welche Ressourcen verbraucht werden. Künftig werden uns nur erneuerbare Energien aus der Kraft von Sonne, Wind und Wasser unbegrenzt zur Verfügung stehen.

Diese Einsicht ist heute noch nicht selbstverständlich. Unkenntnis und vielfältige wirtschaftliche Abhängigkeiten beeinflussen oft unsere Verhaltensweisen. Die Wege zu neuen nachhaltigen Energiesystemen - auch in unseren Köpfen - müssen erst noch geebnet werden.

Ressourcen wecken

Die bisherigen Erfahrungen unserer Energieberater zeigen, dass je nach Ausgangslage des beratenden Unternehmens, sich die betrieblichen Energiekosten halbieren.

In fast jedem Betrieb schlummern enorme Sparpotentiale. Im Rahmen von gezielten, individuellen Energieeffizienzberatungen werden Zuschüsse von bis zu 80% der Beraterhonorare auf Antrag gewährt. Durch die professionellen Beratungsleistungen werden Schwachstellen aufgezeigt und Vorschläge zu konkreten Maßnahmeplänen zur Energie- und Kosten sparenden Verbesserungen gemacht.

Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.

Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten Energieeffizienzberatungen und Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen.

Ziele der Energiepolitik

Gesetze und Verordnungen

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz − EEWärmeG

Im EEWärmeG ist ab dem 1. Januar 2009 der Einsatz erneuerbarer Energien, im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden verbindlich vorgeschrieben. Ein Teil des Wärmeenergiebedarfs soll dabei aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf.

Eine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist durch das EEWärmeG noch nicht vorgeschrieben!

Zum Einsatz stehen verschiedene marktreife technische Systeme zur Verfügung, die angepasst auf das jeweilige Gebäude zur Anwendung kommen können. Folgende erneuerbare Energien können beispielsweise genutzt werden:

  • Solarenergie: Nutzung durch Solarkollektoren
  • Feste Biomasse: z.B. Holzpellets oder Hackschnitzel, Einsatz entsprechender Kessel oder Öfen
  • Geothermie und Umweltwärme: Nutzung mit effizienten Wärmepumpen
  • Biogas: in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme
  • Bioöl: Einsatz nur zulässig, wenn gemäß Nachhaltigkeitsverordnung erzeugt und in den besten verfügbaren Heizkesseln eingesetzt (derzeit Brennwertkessel)